Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) 4. Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien. Die Vorlagen 3 und 4 kommen nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt.