Maskenpflicht und Schutzmassnahmen – Startseite

Bei der Arbeit gilt in allen Innenräumen eine Maskentragpflicht, sobald sich zwei Personen oder mehr darin aufhalten, beispielsweise in Grossraumbüros, Mehrpersonenbüros, Sitzungsräumen oder in gemeinsam genutzten Räumlichkeiten (geteilte Arbeitsplätze, Korridore, Lifte, WCs, Pausenräume, usw.) und auch im Auto und bei Besprechungen in Einzelbüros.

https://www.besondere-lage.sites.be.ch/de/start/massnahmen/maskenpflicht.html